Ein Vertrauensdienst ist laut eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (16), ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und unter anderem für die Erzeugung der Siegel, Signatur und Website-Zertifikate verantwortlich ist. Ein qualifizierter Vertrauensdienst ist ein Vertrauensdienst, der die einschlägigen Anforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllt, Artikel 3 (17) und wird alle zwei Jahre in einem aufwändigen Verfahren von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle überprüft und das Ergebnis der zuständigen Aufsichtsbehörde (BNetzA oder BSI) mitgeteilt. Der Status als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist europaweit über eine Vertrauensliste und ein Gütesiegel nachprüfbar. Die deutsche Vertrauensliste ist auf der Webseite Trusted List Browser der EU https://webgate.ec.europa.eu sichtbar.
Als erste am Markt erhältliche Langzeitaufbewahrungslösung hat der proNEXT Archive Manager der procilon GROUP vom BSI das TR-ESOR-Zertifikat nach der neuen Version ...