Die eIDAS-Verordnung (eIDAS steht für „Electronic Identification And Trust Services) ist eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. eIDAS stellt eine echte rechtliche Neuerung dar, deren erklärter Zweck darin besteht, die Entwicklung digitaler Anwendungen in Europa zu fördern. Die eIDAS gliedert sich in zwei wesentliche Punkte:
• Die elektronische Identifizierung
• Vertrauensdienste
• Elektronische Signatur / Fernsignatur
• Elektronische Siegel / Fernsiegel
• Elektronische Zeitstempel
• Prüf- und Bewahrungsdienst
• Elektronischer Einschreib- und Zustelldienst
• Webseitenauthentifizierung
Die neue EU-Verordnung ermöglicht ein neues, vereinfachtes Verfahren für die persönliche elektronische Signatur. Dabei muß das qualifizierte Zertifikat sich nicht zwangsläufig auf einer Smartcard befinden, sondern kann einer gesicherten IT-Umgebung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters aufbewahrt werden. Somit lässt sich die elektronische Unterschrift auch aus der Ferne auslösen, zum Beispiel mit mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones.
Mit der Veröffentlichung des eIDAS-Durchführungsgesetz am 28. Juli 2017 im Bundegesetzblatt ist dieses am 29. Juli 2017 in Kraft getreten. Gleichzeitig treten damit das Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 sowie die Signaturverordnung vom 16. November 2001 außer Kraft. Das Kernstück des eIDAS-Durchführungsgesetzes ist das Vertrauensdienstegesetz (VDG). Damit wurde die EU-Verordnung eIDAS in nationales Recht umgesetzt.