Anforderungen stellt die eIDAS Verordnung für Siegel, Signatur und Zeitstempel an die Vertrauensdiensteanbieter. Anforderungen an die Signaturanwendungskomponente stellt die eIDAS direkt keine. So ist eine Veröffentlichung von Zertifizierungen oder auch Herstellererklärungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht mehr möglich.
Jedoch wurde mit dem M/460 der EU [STANDARDISATION MANDATE TO THE EUROPEAN STANDARDISATION ORGANISATIONS CEN,CENELEC AND ETSI IN THE FIELD OF INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGIES APPLIED TO ELECTRONIC SIGNATURES] entsprechende Standards definiert, die bei der Entwicklung von Sign Live! berücksichtigt werden.
Veröffentlicht
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24. August 2022