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TR-ESOR 1.3 – proNEXT Archive Manager der procilon GROUP erhält als erste Lösung das neue Zertifikat

Als erste am Markt erhältliche Langzeitaufbewahrungslösung hat der proNEXT Archive Manager der procilon GROUP vom BSI das TR-ESOR-Zertifikat nach der neuen Version 1.3 erhalten. Damit erfüllt der proNEXT Archive Manager nachgewiesenermaßen sämtliche neuen, erneut gestiegenen Anforderungen des BSI an die Interoperabilität und Leistungsfähigkeit rechtssicherer Langzeitaufbewahrungslösungen. 

Die TR-ESOR-Zertifizierung einer Lösung garantiert, dass in ihr aufbewahrte elektronische Dokumente und Daten auch über lange Zeiträume – länger als 10 Jahre – rechtlich gültig und überprüfbar bleiben. Besonders empfohlen wird der Einsatz solcher Lösungen bei der Aufbewahrung digital signierter Dokumente der öffentlichen Verwaltung und von Unternehmen bestimmter Branchen, wie dem Gesundheitswesen oder der Luftfahrt.

Zu den Neuerungen des aktuellen Updates, TR-ESOR 1.3, zählen etwa die Einführung neuer Prüfkriterien und Open Source-Testtools, die Aktualisierung der Module ArchiSafe, Krypto und ArchiSig, die Aktualisierung und Konkretisierung der unterstützten Datenformate und Schnittstellen sowie die Bereitstellung offener Prüfwerkzeuge unter Open Source-Lizenzen.

Mit dem Ergebnis ist Dr. Armin Lunkeit, CTO der procilon, mehr als zufrieden: “Wir freuen uns natürlich sehr, dass uns die Umstellung als erstem Marktanbieter gelungen ist. Für uns als Spezialisten mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Kryptographie und Bewahrungsdienste war die Anpassung des Archive Managers an die neuen TR-ESOR-Anforderungen eine Selbstverständlichkeit. Dass unsere Kunden mit unserem Archive Manager für ihre digital signierten Dokumente eine rechtssichere Beweiswerterhaltung realisieren können, hatte und hat für uns stets oberste Priorität.”

Der proNEXT Archive Manager beinhaltet alle Komponenten, die für eine revisionssichere Ablage digitaler, auch qualifiziert signierter, Dokumente sowie die Aufrechterhaltung der Gültigkeit von Signaturen und elektronischen Siegeln nach eIDAS benötigt werden. Er bietet sämtliche kryptografischen Erweiterungen, die zur Sicherstellung der Beweiskraft elektronischer Dokumente entsprechend §371a der Zivilprozessordnung erforderlich sind.

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