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Mit QES auf der sicheren Seite im elektronischen Rechtsverkehr

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) empfehlen in einer Veröffentlichung, bei der Einreichung von Schriftsätzen aus dem beA einer Berufsausübungsgesellschaft, die Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren, um einen direkten Personenbezug herzustellen.

Mit Sign Live! CC steht bereits heute eine Signaturanwendungskomponente zur Verfügung, die all diese Anforderungen erfüllt. beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Anwenderpraxis rund um Vertrauensdienste. Wir wollen mit diesem Leitfaden einen Beitrag zum richtigen Einsatz der Dienste leisten und haben in diesem Artikel die wichtigsten Aspekte und Antworten zum Thema digitale Unterschrift für die Praxis zusammengestellt.

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