Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können elektronische Signatur nach eIDAS-Verordnung nutzen
(Leipzig, ) Seit Anfang 2025 ermöglicht der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) seinen Mitgliedern den Einsatz der elektronischen Signatur in Verbindung mit der Softwarelösung Sign Live!. Dazu hat der BDVI eine Rahmenvereinbarung mit intarsys geschlossen. Durch diese können Mitglieder die Signaturlösung Sign Live! subventioniert erwerben.
Immer mehr Bundesländer fordern elektronische Signatur
Auch wenn der Einsatz der elektronischen Signatur im Berufsrecht noch nicht bundesweit geregelt ist – die ersten Länder fordern die elektronische Signatur von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren bereits. Das heißt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sollen Unterlagen elektronisch einreichen und gerichtsfest unterschreiben.
So ist etwa in Niedersachsen die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur bei amtlichen Lageplänen gemäß der Bauordnung bereits seit vergangenem Jahr zwingend erforderlich.
Einige Länder ermöglichen die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur bisher auf freiwilliger Basis. Bei weiteren ist eine Änderung der landesspezifischen Gesetzgebung in Planung.
Weitere Anwendungsfelder entstehen
Auch außerhalb des unmittelbaren Berufsrechts entstehen regelmäßig weitere Anwendungsfelder, bei der die qualifizierte elektronische Signatur eine Schlüsselrolle einnimmt. So erfüllt sie etwa die hohen Anforderungen an Sachverständige für eine sichere Kommunikation mit Gerichten oder an die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts elektronischer Rechnungen.
Denn gemäß § 371a ZPO bewahrt die qualifizierte Signatur den Beweiswert digitaler Dokumente und erfüllt nach § 126a BGB die Anforderungen an die Schriftform. Neben dem Nachweis der Rechtsgültigkeit sorgt die Signatur auch für die Dokumentenintegrität und ermöglicht es, eventuelle Manipulationen nachzuweisen. Damit wird das digitale Dokument zum Original.
Infos für Mitglieder
Durch die Zusammenarbeit des BDVI mit intarsys haben Mitglieder des Verbandes nun Zugang zu einer hochentwickelten Softwaretechnologie, die es ihnen erlaubt, in der digitalen Welt sicher und vertrauensvoll zu agieren. Der Einsatz von Sign Live! bildet eine solide Basis für eine effiziente Arbeit im digitalen Zeitalter und trägt entscheidend dazu bei, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Besonders praktisch: 2024 hat die Bundesnotarkammer einen eigenen Zugang für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu ihrem Fernsignaturdienst geschaffen.
Durch die Vereinbarung zwischen BDVI und Bundesnotarkammer können Mitglieder auch diesen Dienst mit Sign Live! nutzen. Details zum Angebot der Signaturlösung Sign Live! finden Mitglieder des BDVI auf der Mitgliederseite.
Zum BDVI:
Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (BDVI) wurde im Jahr 1949 gegründet und vertritt als Wirtschafts- und Berufsverband die Interessen seiner mehr als 1.100 Mitglieder untereinander sowie gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung.