Qualifizierte elektronische Signatur: EuGH-Urteil vom 29.02.2024
Ein aktuelles Urteil des EuGH präzisiert die Auslegung von Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
Gemäß dieses Urteils verpflichten sich – im Rahmen der jeweiligen nationalen Vorschriften für die handschriftliche Unterschrift und solange die Voraussetzungen von Art. 3 Nr. 12 dieser EU-Verordnung erfüllt sind – die Gerichte der Mitgliedsstaaten dazu, die Beweiskraft einer qualifizierten elektronischen Signatur und der handschriftlichen Unterschrift gleichzustellen.